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(Internationale Gebrauchshundeprüfungsordnung)

IGP
 

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Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit nach der IGP wird eine Spur durch einen Fährtenleger gelegt. In der Prüfungsstufe I legt der Hundeführer selbst die Spur, bei den Prüfungsstufen II und III handelt es sich um eine Fremdfährte. Die Länge einer Fährte liegt je nach Prüfungsstufe innerhalb der Prüfung IGP I-III 400 - 800 Schritt. Bei der IFH beträgt die Länge der Fährte 1200 Schritt. In allen Prüfungsstufen gibt es Winkel, die der Hund sauber ausarbeiten muss. Auf der Fährte liegen Gegenstände die vom Fährtenleger ausgelegt werden. Die Gegenstände sind aus Leder, Holz, Filz, Textil, Kork, Kunststoff oder Nylon und messen ca. 10 cm x 2,5 cm , 0,5 - 1 cm

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Unterordnung

Bei der Prüfungsstufe IGP I - III läuft der Hund während der Unterodnung ohne Leine. An der Prüfung wird immer paarweise vorgeführt. Ein Hund begibt sich in die Ablage, bei der er ruhig und aufmerksam liegen bleibt während der andere Hund das Laufschema absolviert. Beim Laufschema muss der Hund freudig, aufmerksam und dicht am Hundeführer laufen. Technische Übungen wie Sitz, Platz und Steh müssen genauso wie die Apportierübung auf der Ebene, über die 1 Meter Hürde und Schrägwand gezeigt werden. Die Übung "Voraus" wird zum Abschluss gezeigt. Hier muss der Hund in die vom Hundeführer gezeigte Richtung rennen und sich auf das Kommando Platz ablegen.

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Schutzdienst

Beim Schutzdienst muss der Hund zunächst die Verstecke umlaufen. In der Prüfungsstufe 1 wird der Hund direkt zum Helfer geschickt. Hier muss er den Helfer zunächst stellen und verbellen. Wichtig im Schutzdienst ist, dass der Hund sich gegenüber dem Hundeführer führig zeigt. Beim vorgegebenen Fluchtversuch des Helfers muss der Hund die Flucht vereiteln, sprich den Helfer durch einen festen Griff in den Schutzdienstarm stoppen. Auf das Hörzeichen "Aus" hat der Hund den Griff wieder zu lösen.

Ansprechpartner:

Ulrich Mayer 

Trainingszeiten

Unterordnung und anschließend Schutzdienst

Montags ab 19:00 Uhr

Fährtenarbeit Sonntags, 10:00 Uhr nach vorheriger Absprache

Kosten für Nichtmitglieder:

pro Schutzdienst: 3,00 €

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